Das Kunsthochschul-Organisationsgesetz
In den späten 1960er Jahren bemühten sich die künstlerischen Hochschulen in Österreich um eine gesetzliche Gleichstellung mit den wissenschaftlichen Hochschulen. 1970 wurde das „Bundesgesetz über die Organisation von Kunsthochschulen“ (KHOG) verabschiedet, das die Musikakademien mit Präsidialverfassung in Hochschulen mit Rektoratsverfassung erhob. Damit wurde ihnen endgültig ein den wissenschaftlichen Hochschulen gleicher Rang mitsamt Recht – und Pflicht – zur akademischen Selbstverwaltung eingeräumt.
Folge 1 des Kapitels 3 "Die Wieder-Hochschulwerdung 1970 - Das demokratische Experiment"
Mit dem so genannten Kunsthochschul-Organisationsgesetz (KHOG) von 1970 wurden die Kunstakademien in Österreich in Kunsthochschulen mit Rektoratsverfassung umgewandelt. Aus einer knappen Wahl ging Georg Pirckmayer als erster Rektor der Hochschule für Musik und darstellende Kunst (heute mdw) hervor. Mit der Implementierung dieses Gesetzes tauchen im Zusammenhang mit der Rektor_innen-Wahl 1971 demokratiepolitische Fragen auf, die von Studierenden und Angehörigen des Akademischen Mittelbaus verhandelt werden: Dazu zählten unter anderem ein Mitspracherecht bei der Rektor_innen-Wahl, Zugänge zu den Lehrplänen und Entscheidungsgremien.
Die damalige Beschäftigung mit diesen demokratiepolitisch wichtigen Fragen und Konflikten wird anhand von Archivmaterialien, Interviews mit damaligen Studierenden-Vertreter_innen , Audio-Dokumenten aus der Österreichischen Mediathek, Zeitungs-, Radio- und Fernsehberichten sowie von Parlamentsprotokollen nachgezeichnet und als ein weiterer Aspekt der Klingenden Zeitgeschichte vertont.